Informationen Tipps und Links zu Versicherungen und Versicherungsvergleiche
Informationen Tipps und Links zu Versicherungen und Versicherungsvergleiche
Nr50 von139
Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind nicht nur Wildschäden, sondern auch Schäden durch einen Zusammenstoß mit Wirbeltieren versichert. Darunter fallen zum Beispiel Hunde und Katzen.
Nr91 von139
Zusatzkrankenversicherung Die Zusatzkrankenversicherung ist nach der Gesundheitsreform zu einem wichtigem Thema geworden. Die gesetzliche Krankenversicherung kann mit der Zusatzkrankenversicherung sinnvoll erweitert werden.
Zusatzkrankenversicherung
Nr90 von139 Mietrechtsschutz die Mietrechtsschutz Versicherung bietetSchutz bei Fragen zum Mietrecht.
Informieren Sie sich zum Mietrechtsschutz und wählen Sie einen günstigen Versicherungstarif für den Rechtsschutz. Mietrechtsschutz
Nr118 von139
Bauleistungsversicherung Immobilien, die noch gebaut werden, kann man durch die Bauleistungsversicherung schützen. Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherrn gegen Schäden ab, für die nicht die bauausführenden Firmen oder Architekten haftbar gemacht werden können. Bauleistungsversicherung
Nr58 von139
Die Haftpflicht Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Seit dem 01.01.2002 gelten für Neuverträge gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Nr31 von139
Was leistet die KFZ Haftpflicht? Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden sowie die Abwehr unberechtigter Eersatzforderungen inclusive der Führung und Kostenübernahme eines Prozesses.
Nr36 von139
Achtung: Eine Autohaftpflicht leistet nicht bei Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden, bei Unfallflucht, wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird,
wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde,
bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluß,
bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz,
wenn im Schadenfall bewußt falsche Angaben gemacht wurden,
wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.
|
| |