Hundeversicherung Die Hundeversicherung ist für jeden Halter von einem, oder auch mehreren Hunden unentbehrlich, da das Tier einen hohen Schaden verursachen kann und für alle diese Schäden dann der Halter ohne Begrenzung haftbar gemacht wird. Hundeversicherung
Windows XP Schulversion Das Update XP Windows Schulversion dürfen kaufen/ Bezugsberechtigt sind: Schule, Schulen, Hochschulen, Schüler , Lehrer, Studenten.
Tipp:Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Versicherung den Beitrag ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie als Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung der Versicherung den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Da Sie nach dem Gesetz in der Haftpflicht unbegrenzt und ein Leben lang für Haftpflichtschäden aufkommen müssen, sollte der Abschluß einer möglichst hohen Deckungssumme erwogen werden. (min. 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).
Achtung: Eine Autohaftpflicht leistet nicht bei Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden, bei Unfallflucht, wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird,
wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde,
bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluß,
bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz,
wenn im Schadenfall bewußt falsche Angaben gemacht wurden,
wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.
Info: Wird bei der Autoversicherung von Wiederbeschaffungswert gesprochen, so ist es der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer zahlen muß, um ein gleichwertiges KFZ oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Wohngebäudeversicherung Mit der Wohngebäudeversicherung werden meist die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost als auch Sturm versichert. Versichert sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich die im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen - Wohngebäudeversicherung
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